Hinweisgebersystem

Unser Ziel ist es, eine offene und transparente Unternehmenskultur zu schaffen, in der Verstöße und regelwidriges Verhalten offen und frühzeitig angesprochen werden können.

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Regelwidriges Verhalten, wie z. B. Verstöße gegen regulatorische Vorgaben, Gesetze und unsere internen Richtlinien, kann zu Bußgeldern, Strafen, wirtschaftlichen Schäden und einem hohen Reputationsverlust für unser Unternehmen führen. Die EHG ist nicht nur gesetzlich verpflichtet, Whistleblower zu unterstützen und zu schützen. Es gehört auch zur Unternehmenskultur der EHG, Hinweisgeber vor Nachteilen wie Suspendierung, Herabstufung oder Einschüchterung zu schützen und ein solches Verhalten nicht zu tolerieren. Dafür stehen wir ein und dazu haben wir uns verpflichtet.

Group Compliance Office - Hinweisgebermeldesystem

Sie haben die Möglichkeit, Ihre Meldung über folgende Meldekanäle zu platzieren:

Erwin Hymer Group SE
Group Compliance Office
Holzstr. 19
88339 Bad Waldsee
Compliance@erwinhymergroup.com 

In unserem Hinweisgebersystem "BKMS" können Sie Verstöße melden. Das digitale Hinweisgeber-Tool wurde eingeführt, um Hinweisgebern - auch Dritten - die Möglichkeit zu geben, Verstöße anonym zu melden. Unser Hinweisgebersystem wird ausschließlich durch das Group Compliance Office verwaltet und eingehende Meldungen vertraulich behandelt. Die Verfahrensordnung dient als Leitfaden dafür, wie Hinweise auf mögliche Verstöße gegen gesetzliche Vorgaben oder interne Richtlinien gegeben werden können. Sie erklärt Schritt für Schritt, wie das Hinweisgebersystem funktioniert, wer Ansprechpartner sind und wie mit den eingehenden Informationen umgegangen wird.

Was soll gemeldet werden?

Gemeldet werden sollen Hinweise zu Verstößen gegen Gesetze, geltende Regelungen und unsere internen Richtlinien,  die ein hohes Risikopotenzial für unser Unternehmen, unsere Unternehmensangehörige sowie unsere Kunden bergen. 


Ein hohes Risikopotenzial bergen insbesondere Verstöße gegen: 


•    Code of Conduct – Verhaltensrichtlinie
•    erlassene interne Richtlinien
•    Bestimmungen zur Finanzprüfung und Rechnungslegung
•    Wettbewerbs- und Kartellrecht
•    Produktsicherheit und Konformität
•    Umwelt-, Verbraucher- und Datenschutzbestimmungen

sowie

•    Betrug und Korruption
•    Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Verstöße wie Mobbing, sexuelle Belästigung oder Diskriminierung können ebenfalls gemeldet werden. 

Alle Meldungen werden vertraulich behandelt.

quotas Wir ermutigen Mitarbeiter des Unternehmens und Dritte, mögliche Verstöße offen und ohne Angst vor Repressalien anzusprechen.
Stefan Junker
CFO Erwin Hymer Group

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